Erklärung zur Barrierefreiheit
VE-RO j.d.o.o. ist bestrebt, seine Website gemäß dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Einrichtungen (Amtsblatt Nr. 17/19) zugänglich zu machen, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://bistrotron.eu/.
Grad der Konformität
Diese Website ist weitgehend konform mit dem Gesetz über die Barrierefreiheit von Websites und Softwarelösungen für mobile Geräte öffentlicher Einrichtungen (NN 17/19) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Nicht barrierefreier Inhalt
Die folgenden Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Ein großer Teil der Bilder, Illustrationen und/oder nicht-textuellen Inhalte auf der Website ist dekorativer Natur oder wird ausschließlich zur visuellen Gestaltung verwendet. Daher haben sie gemäß Abschnitt 5.1.3.6 der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), wie in Artikel 7, Absatz 1 des Gesetzes über Barrierefreiheit festgelegt, keine (oder müssen keine) alternativen Beschreibungen haben. Allerdings fehlt bei einem geringen Teil der Bilder und Dateien eine geeignete Textbeschreibung (Alt-Text).
- Einige Links sind nicht unterstrichen oder enthalten keine geeigneten Textbeschreibungen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Februar 2025 auf der Grundlage der Erklärungsvorlage zur Barrierefreiheit erstellt, die der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen entspricht und durch den Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2018/1523 vom 11. Oktober 2018 festgelegt wurde.
Die Selbstbewertung wurde von VE-RO j.d.o.o. durchgeführt.
Feedback und Kontaktinformationen
Rückmeldungen zu möglichen Nichtkonformitäten oder Anfragen zu Informationen und Inhalten, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, können schriftlich an VE-RO j.d.o.o., Šubetov most 2, Skrad, oder telefonisch unter +385 99 592 5050 gesendet werden.
Überwachungsverfahren
Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und die Durchsetzung des Gesetzes über Barrierefreiheit ist der Informationsbeauftragte der Republik Kroatien.
Falls Benutzer mit der Antwort auf eine Mitteilung oder eine Anfrage bezüglich der Barrierefreiheit dieser Website unzufrieden sind, können sie sich telefonisch unter +385 1 4609 041 oder per E-Mail an [email protected] an den Informationsbeauftragten wenden.